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Fall 1.

Der Erfinder ( E ) präsentiert der Kieslich Industries Administration GmbH ( KI ) seine Idee.

Die gesamte Umsetzung wie Entwicklung, Ausarbeitung, Recherche, Erstellen der Anmeldeunterlagen sowie Anmeldung beim DPMA / EPA (Deutsches Patent- und Markenamt / Europäisches Patentamt) und anschließender Vermarktung wird ausschließlich durch die Kieslich Industries Administration GmbH ( KI ) durchgeführt.

Gewinne aus Verkauf und Lizenzen: E = 30 % / KI = 70 %


Fall 2.

Der Erfinder ( E ) präsentiert der Kieslich Industries Administration GmbH ( KI ) seine Idee, arbeitet diese aber selbstständig aus und übergibt an die Kieslich Industries Administration GmbH ( KI ) anmeldefähige Unterlagen.

Kieslich Industries Administration GmbH ( KI ) prüft die Anmeldeunterlagen, überarbeitet diese ggf. und reicht die Anmeldung beim DPMA / EPA ein. Die Vermarktung wird ausschließlich durch die Kieslich Industries Administration GmbH ( KI ) durchgeführt.

Gewinne aus Verkauf und Lizenzen: E = 50 % / KI = 50 %


Fall 3.

Der Erfinder ( E ) präsentiert der Kieslich Industries Administration GmbH ( KI ) seine Idee, arbeitet diese aber selbstständig aus und reicht die Anmeldung beim DPMA / EPA zur Erteilung des Schutzrechtes ein.

Kieslich Industries Administration GmbH ( KI ) übernimmt ausschließlich die Vertriebstätigkeiten.

Gewinne aus Verkauf und Lizenzen: E = 70 % / KI = 30 %