Kieslich Industries Administration GmbH

Unsere Leistung




Die Übergabe Ihrer Idee und Ihrer Informationen wird durch eine Geheimhaltungsvereinbarung [38 KB] geschützt. So können Sie sicher sein, dass die Informationen, die wir von Ihnen erhalten, nicht an Dritte weitergegeben werden und Sie weiterhin der Urheber Ihrer Idee bleiben.

Wir sammeln die notwendigen Informationen über das jeweilige Fachgebiet, arbeiten uns Autodidakt in jedes Thema ein und betreiben eine erste Recherche nach bestehenden Schutzrechten. Darüber hinaus erarbeiten wir eine erste Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Wir entwickeln das Produkt und Projekt weiter, verfeinern die Konstruktion und erstellen wenn nötig Prototypen und Zeichnungen. Dabei behalten wir uns vor durch eigene Ideen das Produkt zu verbessern und die Technologie zu verfeinern.

Je nach Reifegrad Ihrer Erfindung lassen wir die notwendigen Unterlagen zum Einreichen eines Schutzrechtes durch unseren Patentanwalt anfertigen. Diese Arbeiten erfolgen meist in enger Absprache mit dem Erfinder. Nach der Endabnahme durch den Erfinder werden dann die Anmeldunterlagen dem Patentamt eingereicht.

Wir recherchieren nach potenziellen Lizenznehmern für Ihre Erfindung und nehmen durch unseren Vertrieb den ersten Kontakt auf.

Die Zusammenarbeit mit potenziellen Lizenznehmern wird durch eine weitere Geheimhaltungsvereinbarung mit Wettbewerbsverbot geregelt. So stellen wir sicher, dass unsere Impulse und präsentierten Ideen vom Lizenznehmer nicht genutzt werden können um eigene Schutzrechtsanmeldungen einzureichen.

Wir präsentieren Ihre Idee den potenziellen Lizenznehmern und erarbeiten einen Lizenzvertrag aus.

Diese Arbeiten übernehmen wir „All Inklusive“, das heißt bei überschaubarem Entwicklungsaufwand entstehen Ihnen keine Kosten!

Erhöhter Entwicklungsaufwand (Prototypenbau, Fahrtkosten, Materialkosten, etc…) kann individuell vereinbart und in Rechnung gestellt werden.